Einsatzgeschehen unserer Wehr

Alarmierung

Die Alarmierung der Feuerwehren, Hilfsdienste und Rettungsdienste ist in der Alarmierungsbekantmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern geregelt. (Az. ID2-2225-2-2-1 v. 12. Juli 2016)

Die Feuerwehren werden grundsätzlich still über die Funkverkehrskreise (Funkwecker) nach einem Stichwortkatalog von der Integrierten Leitstelle (ILS) alarmiert. Die Sirenenalarmierung ist die Ausnahme. Die Stichwortgruppen, z.B. Brand, Technische Hilfeleistung, Personenrettung sind dazu noch in mehrere Untergruppen unterteilt. Zu diesen Gruppen sind auch die benötigten Gerätschaften aufgeführt, so weiß der Disponent in der Zentrale, welche Ausstattung eben für diesen Einsatz benötigt wird und die alarmierte Feuerwehr kann ebenfalls ersehen, was sie an Gerät benötigt.

Die Feuerwehren halten eine sogenannte Grundausstattung vor. Nicht jede Feuerwehr verfügt über alle größeren Lösch- und Rettungsgeräte, wie z.B. Drehleiter, Schaumlöscher, Rettungsschere usw. Die Feuerwehren sind mit ihrer Standard- und Sonderausrüstung in den Alarmplänen erfasst und so ist es dem Disponenten in der Eisnatzzentrale möglich, zur örtlich zuständigen Feuerwehr nötigenfalls auch die Feuerwehren zu alarmieren, die über das entsprechende Großgerät für den akuten Einsatzfall verfügen.

Die Feuerwehren sind verpflichtet, die Integrierte Leitstelle über die Einsatzbereitschaft ihrer Fahrzeuge, Geräte und sonstiger Einsatzmittel auf dem Laufenden zu halten.

Einsatzfortschreibung 2000 bis 2020

Auch die Fortschreibung der Einsätze der Hohenberger Feuerwehr von 2000 bis 2020 spiegelt den landesweiten Trend wieder, dass die Hilfeleistungen gegenüber den Löscheinsätzen steigen.

Die extreme Spitze bei den technischen Hilfeleistungen im Jahr 2018 ist auf die Einsätze bei der Hochwasserkatastrophe im Landkreis Wunsiedel zurückzuführen.